Das ABC der Anstellung
Allgemeine Informationen rund um deine Anstellung.
- Arbeitslosengeld
- Altersteilzeit
- Bildungskarenz
- Elternkarenz
- Mutterschutz
- Urlaube
- Geringfügiges Dienstverhältnis
Arbeitslosengeld
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind wie folgt geregelt:
- es wurden in den letzten 2 Jahren 52 Wochen vollversichert gearbeitet,
- es wird bereits zum 2. Mal oder öfter Arbeitslosengeld beantragt, dann reichen 28 Wochen vollversicherte Arbeit im letzen Jahr,
- unter 25 Jahren, reichen 26 Wochen in einem Jahr.
Informationen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes finden sich auf der Webseite des AMS.
Altersteilzeit
Für einen Anspruch auf Altersteilzeit sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- In den letzten 25 Jahren vor Antragsstellung musst du 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das ergibt sich entweder aus einer Anstellung (über Geringfügigkeit) oder aus einer selbstständigen Tätigkeit mit zusätzlicher Arbeitslosenschutzversicherung.
Bildungskarenz
Elternkarenz
Mutterschutz
Urlaube
Einige grundlegende Informationen zum Thema Urlaub, die für dein Anstellungsverhältnis bei Smart relevant sind:
- Die Urlaubsjahre werden als Arbeitsjahre gezählt, nicht als Kalenderjahre. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch ab dem Tag des Arbeitsbeginns gezählt wird und dann jährlich erhöht wird.
- Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 25 Tage pro Jahr. Um den konkreten Urlaubsanspruch zu berechnen, verwendet man die Formel: 25/365 (366) multipliziert mit der Anzahl der Tage (Länge) der Anstellung.
- Es gibt keine halben Urlaubstage. Das heißt, wenn du Urlaub nimmst, wird immer ein ganzer Tag von deinem Urlaubskonto abgezogen, unabhängig davon, ob du nur einen halben Tag abwesend bist. Daher ist es sinnvoll halbe Tage über Zeitausgleich zu nehmen.
- Wenn du in einem Jahr Mutterschutz oder Karenz in Anspruch nimmst, wird der Urlaub aliquotiert. Das bedeutet, dass dein Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer deiner Abwesenheit reduziert wird.
- Urlaub verfällt nach zwei Jahren. Wir vereinbaren mit unseren Angestellten, dass der Urlaub innerhalb der Anstellungszeit verbraucht wird. Wann sie den Urlaub nehmen wollen, stellen wir unseren Angestellten frei.
Geringfügiges Dienstverhältnis
Ein Dienstverhältnis bis zu einem Brutto von - im Jahr 2024 - 518,44 Euro monatlich (laufender Bezug, ohne Sonderzahlung), fällt in Österreich nicht in die volle Pflichtversicherung. Der*die Dienstnehmer*in ist nur in der Unfallversicherung (AUVA) versichert, nicht aber in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung.
Wichtig zu beachten ist, dass unterschiedliche Dienstverhältnisse nachträglich zusammengerechnet werden und es dann zu Nachzahlungen der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge kommen kann. Um Überraschungen vorzubeugen, macht es Sinn, sich bei der Arbeiterkammer zu informieren.