Für Beschäftiger*innen

Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung

Arbeitsplatzsicherheit

Für Tätigkeiten, die gefährlich sein könnten (z.B. auf Leitern steigen), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Arbeitskräfte entsprechend unterwiesen wurden. Die Grundinformation für Beschäftiger findet sich in der Broschüre der AUVA. 

Smart nimmt die Sicherheit der Arbeitskräfte sehr ernst!! Wir bitten um Mitwirkung, damit wir gemeinsam den Arbeitsplatz sicher gestalten können!!

Pflichten des Beschäftigerbetriebs

Die wichtigsten Pflichten gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Die wichtigsten Informationen zur Arbeitskräfteüberlassung sind hier zu finden.

Meldepflichten der Beschäftiger*innen

Beschäftiger*innen sind verpflichtet Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten unmittelbar an die AUVA zu melden, sowie die Überlasser*in unverzüglich zu informieren.

Tödliche und schwere Unfälle sind unverzüglich dem Arbeitsinspektorat zu melden, sofern nicht eine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist.