Meine Anstellung bei Smart
Wie funktioniert meine Anstellung bei Smart?
- Vor Beginn der Anstellung
- Die Gehaltskategorien
- Anstellung anlegen im Smart Portal
- Der Dienstvertrag
- Wichtige Infos für Arbeitnehmer*innen
- Während der Anstellung
- Änderungen der Gehaltskategorie
- Änderungen in der Dauer der Anstellung
- Karenzen und Mutterschutz
- Dokumente finden
- Am Ende der Anstellung
- Datenschutzerklärung für Angestellte
- Dokumentation von Urlaub, Krankenstand und Homeoffice
- KV Handel aktuell
- Sonderzahlungen
Vor Beginn der Anstellung
Vorberechnungen, Dienstvertrag, wichtige Infos
Die Gehaltskategorien
Die Kategorien dienen der ungefähren Vorberechnung des Gehalts der Anstellungen. Da sich diese Kategorien auf ganze Monate beziehen, kann es bei kürzeren Perioden zu größeren Abweichungen kommen. In diesem System wird monatlich die Rückstellung für die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) eingerechnet. Diese Sonderzahlungen werden im Juni und November ausgezahlt oder (ggf. aliquot) bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Wir schlagen vor, die Wochenstunden auf Basis von € 3000,- brutto für 40 Stunden zu vereinbaren, können aber auch eine andere Einigung finden nach Bedarf.
Der Mindestbetrag für eine Anstellung sind € 100,- brutto.
Die Kategorien sind mit GF bezeichnet für geringfügige Stellen und mit VV für vollversicherte Stellen.
Beispiel GF1: Der Netto-Rechnungsbetrag liegt bei € 167,34. Davon wird die Smart Fee (Gebühr) abgezogen. Das Budget wird nun aufgeteilt in einen laufenden Teil (monatliche Zahlung) und eine Rückstellung für die Sonderzahlung. Ist jemand 3 Monate angestellt, dann werden monatlich € 21,52 zurückgestellt. In diesem Fall wird am Ende der Anstellung die Sonderzahlung dann abgerechnet und ausgezahlt.
Geringfügige Anstellungen (2024)
Vollversicherte Anstellungen (2024)
Anstellung anlegen im Smart Portal
Um eine neue Anstellung anzulegen, kannst du in deiner Anstellungsübersicht, rechts oben, auf "Neue Anstellung" gehen.
Budget
Für eine neue Anstellung muss ein persönliches Budget ausgewählt werden. In jedem Budget ist gleichzeitig nur eine Anstellung möglich, mit Ausnahme von pausierten Anstellungen (Elternkarenz, Bildungskarenz...). Es gibt pro Nutzer*in zwei mögliche persönliche Budgets: SMartAt e. Gen. (Genossenschaft) und smart@work GmbH. Wie die Zugehörigkeit der Berufsgruppen zu den zwei Firmen ist, ist in den Beschreibungen der einzelnen Berufsbilder zu finden.
Anstellungsbeginn
Hier ist der gewünschte Beginn der Anstellung einzutragen. Bitte beachte, dass nur ein Datum in der Zukunft zulässig ist. Wenn die Anstellung am selben Tag beginnen soll, kontaktiere bitte das Smart Team telefonisch.
Anstellungende
Das Anstellungsende ist kein Pflichtfeld. Handelt es sich um ein einzelnes klar definiertes Projekt, dann kann hier ein Datum eingetragen werden. Ist es noch nicht so sicher wie sich die Anstellung entwickeln soll, dann bleibt das Feld frei und der Dienstvertrag wird in diesem Fall unbefristet ausgestellt.
Beruf
Hier ist die Tätigkeit einzutragen, die während der Anstellung bei Smart ausgeführt wird. z.B. Regisseur*in, Übersetzer*in, Software-Developer*in.
Arbeitsort (Bundesland & Stadt)
Der Arbeitsort ist dort wo die Tätigkeit ausgeführt wird. Wenn ein Großteil der Tätigkeit im Ausland stattfindet, dann ist hier der Arbeitsort im Inland einzutragen. Informationen zur Entsendung ins Ausland sind an das Smart Team rechtzeitig vor Beginn der Reise zu übermitteln.Gehaltskategorie
Die Übersicht über die Vorberechnungen der Gehaltskategorien ist hier zu finden. Wird eine Gehaltskategorie gewählt, dann errechnen sich die Wochenstunden automatisch. Sollte eine andere Anzahl an Wochenstunden nötig sein, kann das über das Kommentar-Feld an das Smart Team kommuniziert werden.
Zuletzt muss die Anfrage gesendet werden. Über "Abbrechen" wird das Formular verlassen und gelöscht.
Der Dienstvertrag
All-In-Vereinbarung
All-In-Vereinbarungen sind Dienstverträge, in denen dein Gehalt die Normalarbeitszeit vergütet und Mehr-/Überstunden pauschal mitumfasst, statt wie üblich, nur die vereinbarte Normalarbeitszeit. Dementsprechend ist die Vergütung eines All-In-Vertrags grundsätzlich höher als bei einem „normalen“ Dienstvertrag.
Verpflichtende Angaben in deiner All-In-Vereinbarung nach KV Handel
Höhe des Grundgehalts und der Pauschale
In deinem All-In-Vertrag muss geregelt sein, wie viel Geld du als Grundgehalt für deine Normalarbeitszeit bekommst und wie viel Gehalt du pauschal dazu erhältst, um etwa Mehr-/Überstunden abzugelten.
Was umfasst die Pauschale?
Im Vertrag muss stehen, welche Gehaltsbestandteile (z.B. Spesen) und insbesondere ob Überstunden an Sonn- und Feiertagen damit abgegolten sind.
Deckungsprüfung - ausreichend Gehalt mit der Pauschale?
Um sicherzustellen, dass du für deine Arbeit auch genug verdienst – jedenfalls den kollektivvertraglichen Mindestlohn, muss der Arbeitgeber jährlich eine Deckungsprüfung erstellen. Wenn sich ergibt, dass dein Gehalt deine Arbeitsleistung nicht ausreichend abdeckt, muss der Differenzbetrag im Folgemonat der Deckungsprüfung mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden.
Gesetzliche Vorgaben zur Höchstarbeitszeit
Wichtig ist, dass du auch bei einem All-In-Vertrag trotzdem nur so viele Stunden arbeiten darfst, wie gesetzlich in einem Anstellungsverhältnis erlaubt sind.
Deine täglich zulässige Höchstarbeitszeit liegt bei 12 Stunden und deine wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit bei 60 Stunden. 12 Stunden pro Tag darfst du aber auch nur fallweise arbeiten. Hier gibt es spezielle Durchrechnungszeiträume.
Ablehnungsrecht für bestimmte Überstunden
Du hast als Dienstnehmer*in ein Ablehnungsrecht, wenn die Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche überschreitet. Du darfst wegen der Ablehnung dieser Überstunden keine Benachteiligung erfahren oder deswegen gekündigt werden.
Sonderregelungen zur Höchstarbeitszeit: In Ausnahmefällen darfst du bei vorhandener Arbeitsbereitschaft auch 13 Stunden pro Tag arbeiten. Es gibt auch weitere Sonderregelungen je nach Branche und Berufsgruppe. Melde dich gerne bei unserem Team, solltest du hier spezielle Fragen haben!
Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz
Smart Nutzer*innen und angestellte Mitglieder sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, da sie sich eigenständig um Aufträge kümmern und Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit sowie den Arbeitsort selbst festlegen. Das gilt allerdings nicht für überlassene Arbeitskräfte.
Als Smart Nutzer*in oder angestelltes Mitglied brauchst du auch keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Vergiss aber nicht, deine Home-Office-Tage, Krankenstandstage und Urlaubstage zu notieren und an uns zu melden.
Befristeter Dienstvertrag
Befristete Dienstverträge
Der einzige Grund bei Smart einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, ist die Befristung für eine Anstellung, die eindeutig einem einzigen Projekt zuzuordnen ist. Verlängert sich das Projekt, wird das Anstellungsverhältnis unbefristet, da es sich sonst um einen unzulässigen Kettenarbeitsvertrag handeln würde.
Beendigung
Befristete Verträge enden durch Zeitablauf. Einvernehmliche Lösungen sind möglich, ebenso die Auflösung im Probemonat, wenn vertraglich vereinbart.
ACHTUNG - Besonderheit bei der Befristung der Arbeitskräfteüberlassung: In den Arbeitskräfteüberlassungen (AKÜ), die wir von Smart aus durchführen, sind befristete Verträge grundsätzlich nicht zulässig. Eine Befristung ist nur dann möglich, wenn sie für dich als Arbeitnehmer*in von Vorteil ist und auf deinen ausdrücklichen Wunsch so geregelt werden soll.
Beschäftigungsgruppenjahre / Vordienstzeiten
Bei den Beschäftigungsgruppenjahren geht es um deine Vordienstzeit. Deine Vordienstzeiten hast du bei deiner Nutzer*innen-Registrierung angegeben. Diese wirkt sich auf die Einstufung in der Gehaltsgruppe aus und damit auf dein Mindestbruttogehalt. Hierbei kommt es darauf an, wie viele Jahre du schon in der Art von Tätigkeit gearbeitet hast. (Ein Beispiel dazu findest du unten.)
Als Vordienstzeiten zählen nach KV Handel Tätigkeiten, die
• im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses,
• als selbstständige Tätigkeit,
• als freie Dienstnehmerin oder
• im öffentlichen Dienst ausgeübt wurden.
Auch im Ausland geleistete Vordienstzeiten können angerechnet werden.
Als Vordienstzeiten können auch Präsenz- und Zivildienst oder Lehrzeiten gewertet werden.
Am leichtesten ist es, deine Vordienstzeiten anhand von Dienstzeugnissen und anhand deines Versicherungsdatenauszugs zu errechnen. Deinen Versicherungsdatenauszug erhältst du auf Anfrage bei deiner Krankenkassa.
Die Beschäftigungsgruppenjahre sind in Schritten von drei Jahren gestaffelt, also 1. bis 3. Dienstjahr, 4. bis 6. Dienstjahr usw. Das heißt alle drei Dienstjahre erhöht sich deine Einstufung im Gehaltsschema des KV Handel.
Beispiel für die Einordnung in eine Beschäftigungsgruppe:
Du wirst bei uns in Beschäftigungsgruppe D eingestuft. Das heißt du arbeitest eigenverantwortlich und eigenständig in einem klar und eindeutig definierten Tätigkeitsbereich. Du bist verantwortlich für ein ordentliches Arbeitsergebnis und darfst im Rahmen deines Verantwortungsbereichs auch eigene Entscheidungen treffen.
Du warst, bevor du bei uns angestellt wirst, schon vier Jahre Angestellte*r im selben Tätigkeitsbereich, also in Beschäftigungsgruppe D. Dadurch erhöht sich deine Einstufung des Mindestgehalts. Stand KV Handel 2023 würdest du beispielsweise bei 2 Jahren Vordienstzeit in der Beschäftigungsgruppe D mindestens 2.041 Euro brutto erhalten. Bei 4 Jahren entsprechender Vordienstzeit würdest du bereits mindestens 2.181 Euro brutto erhalten.
Einstufung in Beschäftigungsgruppe
Um das Mindestbruttogehalt nach dem KV Handel bestimmen zu können, müssen wir dich einer Beschäftigungsgruppe zuordnen. Dies geschieht in Vorbereitung für das Dienstverhältnis und orientiert sich an den Tätigkeiten, die du genau ausübst. Hierzu gibt es konkrete Vorgaben im KV Handel. Je höher die Einstufung ist, desto höher ist das Mindestbruttogehalt.
Hier findest du die aktuellen Beschäftigungsgruppen nach KV Handel.
Geheimhaltungspflicht
Du bist dazu verpflichtet, alle dir zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsinformationen von Smart sowie unserer Kunden*innen und Mitarbeiter*innen gegenüber jedermann und zeitlich unbefristet geheim zu halten.
Die Geheimhaltungspflicht ist zu deinem eigenen Schutz, ebenso wie zum Schutz von allen anderen Nutzer*innen von und Tätigen für Smart.
Home-Office-Pauschale
In Kürze: Melde uns spätestens bis zum Ende jedes Quartals oder bis zum Ende deiner Anstellung deine Home-Office-Tage, damit du von uns deine Home-Office-Pauschale von 3 Euro pro Tag und bis zu 300 Euro im Jahr ausgezahlt bekommst. Hier geht´s zur Meldung über die „HUK-Liste“.
Details:
Um Arbeitnehmer*innen bei den Kosten im Home-Office (Strom, Internet, …) zu unterstützen, hat der Gesetzgeber die Home-Office-Pauschale eingeführt. Damit sind 3 Euro pro Home-Office-Tag für bis zu 100 Tage im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – also bis zu 300 Euro insgesamt pro Jahr.
Wir zahlen dir diese 3 Euro pro Home-Office-Tag quartalsweise für die vergangenen 3 Monate aus oder zum Ende deiner Anstellung.
Das heißt für dich: Notiere dir alle Tage, an denen du im Home-Office arbeitest und melde uns regelmäßig und spätestens zum Quartalsende oder zum Ende deiner Anstellung deine Home-Office-Tage, damit du die Home-Office-Pauschale von uns ausbezahlt bekommst. Das geht über unsere „HUK-Liste“.
Höchstarbeitszeit
Gesetzliche Vorgaben zur Höchstarbeitszeit
Deine täglich zulässige Höchstarbeitszeit liegt bei 12 Stunden und deine wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit bei 60 Stunden. 12 Stunden pro Tag darfst du aber auch nur fallweise arbeiten. Hier gibt es spezielle Durchrechnungszeiträume.
Ablehnungsrecht für bestimmte Überstunden
Du hast als Dienstnehmer*in ein Ablehnungsrecht, wenn die Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche überschreitet. Du darfst wegen der Ablehnung dieser Überstunden keine Benachteiligung erfahren oder deswegen gekündigt werden.
Sonderregelungen zur Höchstarbeitszeit: In Ausnahmefällen darfst du bei vorhandener Arbeitsbereitschaft auch 13 Stunden pro Tag arbeiten. Es gibt auch weitere Sonderregelungen je nach Branche und Berufsgruppe. Melde dich gerne bei unserem Team, solltest du hier spezielle Fragen haben!
Krankenstände, Arbeitsunfälle und andere Dienstverhinderungen
Krankenstände, Pflegefreistellungen und andere Dienstverhinderungen
! Bitte meldet uns Krankenstände am selben Tag und bringt eine ärztliche Bescheinigung dafür! Weitere Arbeitsverhinderungen, wie z.B. Pflegefreistellungen müsst ihr uns ebenfalls so schnell wie möglich – bestenfalls am selben Tag – melden, wenn dadurch der Auftrag gefährdet ist!
Aus administrativen und versicherungsrechtlichen Gründen müsst ihr uns alle Krankenstände melden, bitte mit ärztlicher Bescheinigung. Wenn ihr eine Pflegefreistellung nehmen müsst oder auf andere Weise an der Arbeit verhindert seid und deswegen an Aufträgen, die ihr über uns angenommen habt, nicht mehr wie geplant arbeiten könnt, müsst ihr uns am selben Tag darüber informieren.
Bitte geht sicher, dass die Information bei uns angekommen ist und nicht etwa euer*eure Berater*in auf Urlaub ist.
Arbeitsunfall
! Bei einem Arbeitsunfall müsst ihr uns so schnell wie möglich, jedenfalls aber am selben Tag informieren!
Eure Meldepflicht gilt auch für Unfälle, die im Zusammenhang mit eurer Tätigkeit für uns passieren (=Arbeitsunfall; dazu zählen auch Unfälle auf den Arbeitswegen hin zur Tätigkeit und zurück nach Hause).
Wenn ihr euch unsicher seid, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall ist, meldet euch sicherheitshalber bei uns, weil es für euch versicherungstechnisch einen großen Unterschied macht, ob ihr einen „Alltagsunfall“ oder einen Arbeitsunfall hattet.
Mindestbruttogehalt gemäß Kollektivvertrag Handel
Wenn du über die smart@work GmbH bei uns angestellt bist, regelt der KV Handel, wie hoch dein Mindestbruttogehalt bei uns ausfallen muss. Dein Mindestbruttogehalt richtet sich nach deiner Beschäftigungsgruppe (siehe weitere Artikel) und nach deinen Vordienstzeiten, also nach deinen Beschäftigungsgruppenjahren (siehe weitere Artikel). Die Mindestbruttogehälter nach KV Handel werden üblicherweise jährlich erhöht.
Hier findest du die aktuelle Gehaltstabelle des KV Handel.
Verwertungsrechte
Du bist Urheber*in deines Werks und hast dementsprechend alle Rechte daran.
Dein Urheberrecht ist sehr umfassend und beinhaltet folgende Rechte:
- Verwertungsrechte,
- das Vervielfältigungsrecht,
- das Verbreitungsrecht,
- das Vermietungsrecht,
- das Ausstellungsrecht,
- das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht,
- das Senderecht,
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- und das Bearbeitungsrecht.
Einzelne Rechteübertragung an Auftraggeber*innen über uns:
Unser Smart-System sieht vor, dass wir den Werkvertrag mit den Auftraggeber*innen abschließen und dich als ausführende Person einsetzen. Damit wir den Auftraggeber*innen im Rahmen des Werkvertrags auch die Nutzungsrechte am Werk, also am auftragsbezogenen Arbeitsergebnis (z.B. Bühnenbild), zukommen lassen können, ist es wichtig, dass du uns vorher diese Rechte überträgst. Dies ist der Grund für unsere Regelung im Dienstvertrag.
Im Zuge der Erstellung des Auftrags/Werkvertrags mit den Auftraggeber*innen kannst du entscheiden, welche Rechte du übertragen möchtest. Wenn du Fragen dazu hast, melde dich gerne bei unserem Team!
Wichtige Infos für Arbeitnehmer*innen
Dienstvertrag zeitnah unterschreiben, damit deine Anstellung im Portal aktiv wird
Bitte unterschreibe zeitnah deinen Dienstvertrag. Das ist wichtig, damit deine Anstellung im Smart Portal aktiv wird und wir deine Aufträge abrechnen können.
Krankenstände und Arbeitsunfälle unverzüglich melden
Bitte meldet Krankenstände und Arbeitsunfälle unverzüglich, bestenfalls am selben Tag, an eure Berater*innen. Bringt dafür auch eine ärztliche Bescheinigung ein. Wenn ihr unsicher seid, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, fragt uns! Es kann sonst versicherungstechnische Folgen haben.
Meldet bitte auch alle anderen Arbeitsverhinderungen (z.B. Pflegefreistellung), wenn dadurch euer Auftrag gefährdet ist.
HUK-Listen führen (=Home-Office-Tage, Urlaube, Krankenstände)
Bitte sammele in deiner HUK-Liste deine Home-Office-Tage, Urlaube und Krankenstände.
Hintergrundinfos:
Deine Home-Office-Tage sind wichtig, weil du Anspruch auf eine Home-Office-Pauschale in Höhe von 3 Euro pro Tag für bis zu 100 Tage im Jahr (also bis zu 300 Euro jährlich) hast. Die Pauschale können wir dir nur auszahlen, wenn du deine Home-Office-Tage notierst und an uns meldest. Details dazu findest du hier.
Deine Urlaubstage brauchen wir, um im Überblick zu behalten, wie dein aktueller Urlaubsanspruch aussieht.
Deine Krankenstände sind für uns aus versicherungsrechtlichen Gründen wichtig zu wissen.
Bei Fragen melde dich gerne bei unserem Team!
Arbeit im Ausland rechtzeitig vor Beginn melden -> zusätzliche Administration nötig
Bitte meldet uns rechtzeitig, am besten, sobald ihr davon erfahrt, dass ihr einen Auftrag im Ausland annehmen könnt. Wir müssen hierfür eine Entsendung vornehmen, was nur vor Beginn der Tätigkeit möglich ist. Zudem haben wir in diesen Fällen einen zusätzlichen administrativen Aufwand, den wir besser mit zeitlichem Puffer erledigen können.
Übergriffe und Belästigungen unverzüglich melden
Ihr sollt euch bei eurer Arbeit sicher fühlen. Dafür sind wir als Arbeitgeberin verantwortlich. Bitte wendet euch an uns, wenn ihr im Rahmen eurer Aufträge Übergriffe oder Belästigungen erfahrt. Ihr könnt sicher sein, dass wir einen achtsamen und vertrauensvollen Rahmen schaffen, um darüber zu sprechen und die notwendigen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass das nicht wieder vorkommt.
Diversity
Uns liegt es am Herzen, Diversität zu fördern und einen Rahmen zu halten, in dem alle Nutzer*innen und angestellten Mitglieder sich in ihrer Vielfalt sicher und respektvoll behandelt fühlen. Unsere Diversity Beauftragte ist aktuell Verena Burger. Solltest du Diskriminierung erfahren oder sollten dir Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Diversity-Maßnahmen auffallen, melde dich gerne bei ihr: verena.burger@smartat.coop
Während der Anstellung
Änderungen der Gehaltskategorie
Wenn du deine Gehaltskategorie anpassen möchtest, kannst du das mit dem Smart Team besprechen, oder über das Smart Portal anfragen. Bitte beachte, dass du nicht nur die Höhe deines Gehalts änderst, sondern auch die Anzahl der Wochenstunden.
Du kannst in deiner Anstellungsübersicht, die Anstellung mit einem Doppelklick öffnen und den Button "Änderung beantragen" oben rechts verwenden.
Das öffnet folgendes Fenster:
Um die Kategorie zu ändern muss das Kästchen vorne ausgewählt werden. Die Berechnung der Kategorien findest du hier.
Wenn du die Kategorie ausgewählt hast, schreibe bitte in das Kommentarfeld ab wann du diese Änderung einführen möchtest. Bitte beachte, dass Änderungen für das laufende Monat nur bis etwa 20. des Monats möglich sind.
Zuletzt musst das Formular über den Button "Senden" an das Smart Team übermitteln. Wird die Änderung genehmigt, dann erhältst du mit der nächsten monatlichen Lohnabrechnung auch einen aktuellen Dienstzettel, mit den entsprechenden Änderungen. Der Dienstzettel gilt als zugestellt, wenn er im Portal hochgeladen wird.
Änderungen in der Dauer der Anstellung
Ist deine Anstellung befristet und du möchtest sie verlängern, dann wird sie unbefristet. Wir legen dafür eine neue Anstellung im Smart Portal an, mit einem entsprechenden unbefristeten Dienstvertrag.
Ist deine Anstellung unbefristet, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es ist kein Ende der Anstellung eingefügt, dann kannst du ein gewünschtes Ende einfügen;
- Es ist ein Ende vorläufig eingetragen und du möchtest es ändern, dann kannst du dein gewünschtes Ende einfügen.
Du kannst in deiner Anstellungsübersicht, die Anstellung mit einem Doppelklick öffnen und den Button "Änderung beantragen" oben rechts verwenden.
Das öffnet folgendes Fenster:
Du kannst indem du das Kästchen auswählst das Ende deiner Anstellung ändern, sofern das Datum in der Zukunft liegt. Zuletzt musst du unten den Button "Senden" anklicken.
Karenzen und Mutterschutz
Informiere uns über bevorstehende Unterbrechungen deiner Anstellung rechtzeitig, damit wir das mit dir planen können. Du kannst uns über das Smart Portal informieren, indem du in deiner Anstellungsübersicht die Anstellung mit Doppelklick öffnest und oben rechts den Button "Änderung beantragen" wählst.
Du wählst dann "Neue Unterbrechung aus" und wählst zunächst im Dropdown die Art der Unterbrechung.
Dann gibst du den voraussichtlichen Beginn und Ende ein.
Du kannst hier auch ein Dokument zu dieser Unterbrechung hochladen und dem Smart Team ein Kommentar schreiben, falls noch Details notwendig sind. Handelt es sich um einen Mutterschutz, bitten wir um Kommunikation des voraussichtlichen Geburtstermins, damit wir die Zeiten richtig berechnen können.
Dokumente finden
Um alle Dokumente zu finden, die zu deiner Anstellung gehören, öffnest du die Anstellungsübersicht und öffnest die entsprechende Anstellung über Doppelklick.
Unten auf der Seite findest du den Abschnitt "Dokumente".
Um die Dokumente zu sehen musst du die Art der Dokumente im Dropdown wählen. Hier eine Auflistung welche Dokumente wo zu finden sind:
Dienstvertrag
- Unterschriebener Dienstvertrag
Monatliche Abrechnung
- Monatliche Lohnzettel
- Aufrollungen
Sonstige
- An- und Abmeldungen ÖGK
- Dienstzettel
- Arbeits- und Entgeltsbestätigungen
- Vereinbarungen über Bildungskarenz
- Krankmeldungen
- Sonstige Dokumente
Am Ende der Anstellung
Beendigung des Dienstverhältnisses
Es ist bei Smart üblich einvernehmliche Lösungen für das Ende des Dienstverhältnisses zu suchen. Die Dokumentenvorlage dafür ist hier zu finden.
Zum vereinbarten Zeitpunkt melden wir dich von der ÖGK ab und rechnen dein Gehalt ab. Der Zahlungstermin für dein Gehalt ist auch wenn du früher abgemeldet wirst, erst am Ende des Monats. Du erhältst die entsprechenden Dokumente über das Smart Portal:
- Abmeldebestätigung ÖGK
- Lohnzettel
- Arbeits- und Entgeltsbestätigung für AMS
Deine HUK-Liste mit der Dokumentation von Urlaub, Krankenständen und Homeoffice muss rechtzeitig vor Ende des Dienstverhältnisses bei Smart eingehen, damit wir dich richtig abrechnen können.
Datenschutzerklärung für Angestellte
Datenschutzerklärung für Angestellte der SMartAt e. Gen.
23-03-29-Anhang-A-SMartAteGen.pdf
Datenschutzerklärung für Angestellte der smart@work GmbH
23-03-29-Anhang-A-smart@work.pdf
Dokumentation von Urlaub, Krankenstand und Homeoffice
Als Arbeitgeberin hat Smart bestimmte Dokumentationspflichten. Dabei sind wir auf eure Mithilfe angewiesen: Bitte dokumentiert eure Homeoffice-Tage, Krankenstände und Urlaube in unseren „HKU“-Listen.
Details
Wer muss Homeoffice-Tage dokumentieren?
Angestellte User*innen, die von zu Hause arbeiten, können eine gesetzlich vorgesehene Homeoffice-Pauschale erhalten. Dafür müssen die Homeoffice-Tage dokumentiert werden.
Die Pauschale ist ein lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Betrag von 3,- Euro pro Homeoffice-Tag (bis maximal 100 Homeoffice-Tage pro Jahr).
Bitte beachten: Damit die Pauschale ausgezahlt werden kann, müssen die Listen zeitgerecht vor Ende des Jahres bzw. vor Ende der Anstellung eingeschickt werden!
Wer muss Krankenstände und Urlaube dokumentieren?
Alle angestellten User*innen müssen laufend ihre Krankstände und Urlaube aufzeichnen und regelmäßig, spätestens aber zum Ende des Jahres oder zum Ende des Dienstverhältnisses einschicken.
Bitte beachten: Krankenstände müssen aus versicherungstechnischen Gründen so bald wie möglich an Smart gemeldet werden! Ein formloses Email ist dafür ausreichend.
Was wird ausgefüllt?
Hier könnt ihr die Excel-Liste als Vorlage downloaden.
Vorgangsweise
- Excel-Liste herunterladen und auf dem eigenen PC abspeichern.
- Folgende Felder ausfüllen:
- Name
- Anstellungsbeginn (bei dauerhaftem bzw. jahresübergreifendem Angestelltenverhältnis hier bitte 01.01.2022 eintragen)
- Ansellungsende (bei dauerhaftem bzw. jahresübergreifendem Angestelltenverhältnis hier bitte 31.12.2022 eintragen)
- Homeoffice-Tage, Krankenstände und/oder Urlaube zum jeweiligen Datum mit Kürzeln eintragen:
- H für Homeoffice
- K für Krankenstand
- U für Urlaub
Bitte beachten: Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage sind rot markiert und können nicht als Urlaube dokumentiert werden!
- Wenn alles eingetragen ist, wird das File abgespeichert und als Excel an Smart geschickt. Fertig!
Wendet euch bei Fragen jederzeit an das Smart Coop Austria Team bzw. ans Büro.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
KV Handel aktuell
Der gültige KV für die smart@work GmbH ist der KV-Handel. Da er im Betrieb aufzulegen ist, kann er hier heruntergeladen werden.
KV Handel 2023: kv-handel-angestellte-2023-mit-kommentar.pdf
Gehaltstafeln 2024: https://www.wko.at/kollektivvertrag/gehaltstafeln-angestellte-handel-2024
Sonderzahlungen
In Österreich ist vorgesehen, dass ein 13. und 14. Monatsgehalt ausbezahlt wird. Diese sogenannten "Sonderzahlungen" sind steuerlich und auch von den Sozialversicherungsbeiträgen begünstigt, es wird also mehr Netto vom Brutto ausgezahlt als bei den laufenden monatlichen Zahlungen.
Wann werden die Sonderzahlungen ausgezahlt?
Der Urlaubszuschuss wird von Smart im Juni ausgezahlt und die Weihnachtsremuneration im November. Wenn das Dienstverhältniss während des Jahrs endet, dann werden mit dem letzten Monat der Anstellung die anteiligen Sonderzahlungen ausgezahlt. Unter Umständen, wird bei Beginn des Dienstverhältnisses während des Jahres, oder bei Änderungen in der Höhe des Bruttomonatsgehalts, im Dezember eine Nachverrechnung gemacht.
Wie berechnen sich die Sonderzahlungen in der SMartAt e. Gen.?
Wie auch in der Budgetplanung in Näherungswerten ersichtlich, berechnen sich die Sonderzahlungen als 2x 1/12 des Jahresgehalts, also als insgesamt 1/6 des Jahresgehalts.
Wie berechnen sich die Sonderzahlungen in der smart@work GmbH?
In der smart@work GmbH werden die Sonderzahlungen auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monatsgehälter vor Juni und November ausgerechnet. Das ist vom anwendbaren Kollektivvertrag so vorgesehen. Hier kann es zu kleineren Abweichungen von den Budgetvorberechnungen kommen.