Welche Auslagen kann ich abrechnen?

Hier sind besondere Fälle zu finden

Arbeitszimmer


Es läuft ein Projekt 2023 um eine rechtliche Einrahmung zu finden für langfristig gemietete Arbeitsräume, es ist möglich sich im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsraum auch mit Ideen und Inputs zur Raumschaffung zu beteiligen.

Klimaticket

Eine Erstattung für die Kosten des Klimatickets ist steuerfrei über die Lohnverrechnung möglich. Das Smart Team gibt der Lohnverrechnung bekannt, wie hoch der monatliche Betrag, der erstattet werden soll. Der monatlich Betrag ist Teil der monatlichen Gehaltszahlung und wird entsprechend auf dem Lohnzettel ausgewiesen. Da das Klimaticket nicht über die Auslagenerstattungen eingereicht wird, sollte per E-Mail oder Telefon Kontakt mit dem Team aufgenommen werden. Bitte beachte, dass das Smart Team die Lohnverrechnung im Regelfall bis zum 24. des Monats fertigstellen, daher sollte die Information zum Klimaticket davor einlangen.

Telefonkosten

Da es oft schwer ist private von beruflichen Telefonkosten zu trennen, müssen zwei Punkte für die Erstattung dieser Kosten beachtet werden:

Wirtschaftsgüter über 1000,- Euro

Für Anlagevermögen, dass dem Betrieb länger dienen sollte, müssen wir mit unseren Nutzer*innen Vereinbarungen abschließen. In diesen Vereinbarungen wird folgendes festgelegt:

Aufgrund dieser Voraussetzungen, wird eine solche Anschaffung nur im Rahmen eines längeren Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein. Wende dich an das Berater*innen Team für weitere Informationen. 

Je nach Art der Anschaffung, kann ein Nutzungsvertrag auch notwendig werden, wenn die 1000,- Euro unterschritten werden. In einem solchen Fall würde sich dein*e Berater*in bei dir melden.

Hier findest du die Vorlage für den Nutzungsvertrag.

Nutzungsvereinbarung-USER.docx