Cutter*in
Sektor: Film
Tätigkeit: Filmschnitt
Cutter*innen können ihre Aufträge angestellt über die smart@work GmbH ausführen, wenn folgende Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt sind:
- die Tätigkeit wird mit eigenem Equipment ausgeführt,
- es besteht vollständig selbständige Zeiteinteilung,
- die Erstellung der Beiträge erfolgt selbständig und weisungsfrei.
Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, dann kann nur über die Arbeitskräfteüberlassung angestellt werden.
Cutter*innen sind für den Filmschnitt bei Filmproduktionen zuständig. Sie sind technisch und gestalerisch dafür verantwortlich, aus sämtlichem Bildmaterial den fertigen Film zu erstellen. Sie stimmen sich dabei mit den Produzent*innen, Regisseur*innen und Produktionsleiter*innen ab.
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