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Cutter*in

Sektor: Film

Tätigkeit: Filmschnitt

Cutter*innen können ihre Aufträge angestellt über die smart@work GmbH ausführen, wenn folgende Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt sind:

  • die Tätigkeit wird mit eigenem Equipment ausgeführt,
  • es besteht vollständig selbständige Zeiteinteilung,
  • die Erstellung der Beiträge erfolgt selbständig und weisungsfrei.

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, dann kann nur über die Arbeitskräfteüberlassung angestellt werden.

Cutter*innen sind für den Filmschnitt bei Filmproduktionen zuständig. Sie sind technisch und gestalerisch dafür verantwortlich, aus sämtlichem Bildmaterial den fertigen Film zu erstellen. Sie stimmen sich dabei mit den Produzent*innen, Regisseur*innen und Produktionsleiter*innen ab.