Direkt zum Hauptinhalt

Gewerberechtliche Geschäftsführer*innen neu anmelden

  • Wir müssen bei der Neuanmeldung von gewerberechtlichen Geschäftsführer*innen beachten, dass nicht das Datum der Antragsstellung für den Beginn der Gewerbeberechtigung gilt, sondern das Datum der Bestätigung durch die Gewerbebehörde. Das ist in der Regel der Tag, an dem alle notwendigen Dokumente bei der Gewerbebehörde eingelangt sind + 1-2 Tage. 
    Also wir starten erst mit Tätigkeiten im Rahmen dieses Gewerbes, wenn wir die Bestätigung durch die Gewerbebehörde haben.