Meldepflichten der Beschäftiger*innen
Beschäftiger*innen sind verpflichtet Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten unmittelbar an die AUVA zu melden, sowie die Überlasser*in unverzüglich zu informieren.
Tödliche und schwere Unfälle sind unverzüglich dem Arbeitsinspektorat zu melden, sofern nicht eine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt ist.
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