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Arbeitszimmer


  • Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband kann grundsätzlich nicht über Smart abgerechnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du es steuerlich geltend machen.
  • Ein eigenes Studio (ausserhalb des Wohnungsverbandes) welches langfristig gemietet wird kann nicht über Smart abgerechnet werden.
  • Kurzfristige Anmietungen von z.B. Proberäumen für ein Projekt sind möglich, wenn sie dem Projekt zuzuordnen sind. Im Zweifel helfen die Berater*innen bei der Abgrenzung.

Es läuft ein Projekt 2023 um eine rechtliche Einrahmung zu finden für langfristig gemietete Arbeitsräume, es ist möglich sich im Rahmen der Arbeitsgruppe Arbeitsraum auch mit Ideen und Inputs zur Raumschaffung zu beteiligen.