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Wirtschaftsgüter über 1000,- Euro

Für Anlagevermögen, dass dem Betrieb länger dienen sollte, müssen wir mit unseren Nutzer*innen Vereinbarungen abschließen. In diesen Vereinbarungen wird folgendes festgelegt:

  • das Wirtschaftsgut gehört Smart,
  • die Nutzung des Wirtschaftsguts erfolgt ausschließlich im Rahmen der Arbeit mit Smart, eine private Nutzung ist ausgeschlossen,
  • wird das Dienstverhältnis beendet, besteht die Möglichkeit das Wirtschaftsgut zum Buchwert abzukaufen, oder es an Smart zurückzugeben.

Aufgrund dieser Voraussetzungen, wird eine solche Anschaffung nur im Rahmen eines längeren Arbeitsverhältnisses sinnvoll sein. Wende dich an das Berater*innen Team für weitere Informationen. 

Je nach Art der Anschaffung, kann ein Nutzungsvertrag auch notwendig werden, wenn die 1000,- Euro unterschritten werden. In einem solchen Fall würde sich dein*e Berater*in bei dir melden.

Hier findest du die Vorlage für den Nutzungsvertrag.

Nutzungsvereinbarung-USER.docx