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Telefonkosten

Da es oft schwer ist private von beruflichen Telefonkosten zu trennen, müssen zwei Punkte für die Erstattung dieser Kosten beachtet werden:

  • Wenn der*die angestellte Nutzer*in mehr als einen Telefonvertrag hat, dann kann unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag vollständig beruflich genutzt wird, die Auslagenerstattung stattfinden. Dazu braucht Smart eine kurze schriftliche Erklärung zur exklusiven beruflichen Nutzung mit Unterschrift. 
  • Die Rechnung wird nicht auf Smart lauten, was bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug hier nicht möglich sein wird. Es wird also nicht der Nettobetrag, sondern der Bruttobetrag vom Budget abgezogen.