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01 - Zusammenarbeit

Die Smart Coop Austria übernimmt Aufträge von der Caritas/ DKA und bezahlt die durchführenden Personen entweder auf Werkvertragsbasis (Honorar) oder in Form einer Anstellung für den Durchführungszeitraum. Jeder Auftrag wird vom Smart Berater*innen-Team geprüft. Wenn ein Auftrag aufgrund der Tätigkeit keinen echten Werkvertrag darstellt und Anstellungspflichten bestehen, dann muss die Smart Coop Austria den Auftrag leider ablehnen. Daher ist es ratsam, die Aufträge vor der Durchführung der Tätigkeit zu schicken.

Eine Tätigkeit, die dem freien Gewerbe unterliegt, ist bei Smart nur mit einer Anstellung möglich. Für eine Anstellung darf der Leistungszeitraum noch nicht begonnen haben. Da die Anmeldung bei der ÖGK vor Beginn der Tätigkeit stattfinden muss, müssen die Aufträge im Vorfeld vorliegen. 

Die Smart Coop Austria finanziert sich aus einem Deckungsbeitrag von 10 % der Netto-Rechnungssumme.