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03 - Anleitung zur Tabelle

Die Smart Coop Austria kann Tätigkeiten in Auftrag nehmen, die nicht anstellungspflichtig sind. Das bedeutet, Tätigkeiten, die klar weisungsgebunden sind (z.B. Assistenzen), können nicht bei der Smart Coop Austria in Auftrag gegeben werden. Die Nutzer*innen, die für die Smart arbeiten, dürfen nicht in die Organisation des Betriebs eingebunden sein und sie müssen sich vertreten lassen können. Sie müssen bei freier Zeiteinteilung und mit eigenen Betriebsmitteln ihre Tätigkeit ausführen.

Ebenfalls nicht möglich sind Tätigkeiten, die einem Berufsgesetz unterliegen (z.B. Musiktherapie) oder Tätigkeiten aus reglementierten Gewerben (z.B. Tischlerei, Dolmetsch).

In den freien Gewerben (z.B. PR-Beratung, Webdesign, nicht künstlerische Fotografie) können die Nutzer*innen über Smart nur angestellt arbeiten (und nicht auf Honorarnotenbasis), es sei denn, sie besitzen für die Tätigkeit einen Gewerbeschein.

Das Smart Berater*innen-Team hat die Aufgabe, die Kennzeichen der Selbständigkeit bei jedem Auftrag zu überprüfen, daher ist eine genaue Leistungsbeschreibung der Tätigkeit unumgänglich. Hinweis: gerade künstlerische oder vortragende Tätigkeiten sind oft unproblematisch.