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05 - Anstellungen über Smart

Der*die Nutzer*in muss vor Beginn der Tätigkeit angestellt werden (und bei der ÖGK angemeldet werden). Da es eine Bearbeitungszeit gibt, sollten der Wunsch nach Anstellung und damit einhergehend der Auftrag, spätestens drei Werktage vor Beginn der Tätigkeit an unser Berater*innen-Team übermittelt werden. Unfälle am Arbeitsplatz sowie Krankenstände sind unmittelbar an uns bekanntzugeben. 

Im Smart Portal haben Nutzer*innen bei der Auftragsbestätigung die Wahl, angestellt oder selbständig zu arbeiten, sofern der Leistungszeitraum in der Zukunft liegt. Wir brauchen eine Bearbeitungszeit für die Neuanmeldung von Nutzer*innen und die entsprechende Meldung an die ÖGK. Wir bitten daher darum, die Wahl der Nutzer*innen an uns bekannt zu geben und die Aufträge einzugeben, sobald der Auftrag und die ausführende Person bekannt sind, aber jedenfalls 3 Werktage vor Beginn der Leistung

Die Anstellung für den*die Nutzer*in berechnet sich aus dem bekanntgegebenen Budget. Es ist ratsam für die Nutzer*innen, sich von uns beraten zu lassen sowie eine Vorberechnung vorzunehmen.

Nutzer*innen können nur angestellt werden, wenn sie EU-Bürger*innen oder im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der den Zugang zum Arbeitsmarkt unbeschränkt ermöglicht. Eine Prüfung wird vom Smart Team vorgenommen.