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06 - Internationale Nutzer*innen

Bei Nutzer*innen, die im Ausland wohnhaft sind, müssen folgende Besonderheiten beachtet werden, je nachdem ob sie in einem EU-Land oder in einem Drittland ansässig sind.

 

EU-LAND :

1.)   Im Fall von auftretenden Künstler*innen und VortragendenDas Formular EARNINGS DECLARATION (s.u.) muss ausgefüllt werden. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Gesamtsumme von 1.000,- Euro im Jahr, die von Smart Austria ausgezahlt werden, von der Abzugssteuer abgesehen werden. Andere Tätigkeiten sind nicht betroffen. Werden die 1000,- Euro Honorarzahlung überschritten, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Smart Team, um die Sachlage zu klären.

2.)   Die UID-Nummer des*der Nutzer*in ist bekanntzugeben. Wenn die Person keine UID-Nummer besitzt, muss Smart Austria die anfallende, österreichische Umsatzsteuer in Höhe von 13% oder 20% einbehalten. Das bedeutet, die Rechnungssumme an den*die Caritas-Vertragspartner*in erhöht sich um diesen Prozentsatz.

 

NICHT-EU-LAND:

3.)   Im Fall von auftretenden Künstler*innen und VortragendenDas Formular EARNINGS DECLARATION (s.u.) muss ausgefüllt werden. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Gesamtsumme von 1.000,- Euro im Jahr, die von uns ausgezahlt werden, von der Abzugssteuer abgesehen werden. Andere Tätigkeiten sind nicht betroffen. Werden die 1000,- Euro Honorarzahlung überschritten, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Smart Team um die Sachlage zu klären.

4.)    Es ist ein Unternehmernachweis vom Ansässigkeitsfinanzamt zu bringen. Wenn dieser nicht vorhanden ist, müssen wir die Umsatzsteuer in Höhe von 13% oder 20% einbehalten. Das bedeutet, die Rechnungssumme an den*die Caritas-Vertragspartner*in erhöht sich.

 EARNINGS DECLARATION 2023LEER.docx

Bankspesen

Mit Einführung des neuen Portals werden die Bankspesen für Auslandsüberweisungen nicht mehr weiterverrechnet (aus Vereinfachungsgründen). Smart behält sich allerdings vor, wenn ein deutlicher Anstieg der Auslandsfälle stattfindet, die Weiterverrechnung wieder einzuführen.