Direkt zum Hauptinhalt

Bildungskarenz

Bildungskarenz ist die Freistellung einer Arbeitskraft von der Arbeitsleistung mit dem Ziel, eine Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. Eine derartige Maßnahme muss in beiderseitigem Einverständnis erfolgen (Dauer: mind. 2 Monate bis zu einem Jahr). Das Arbeitsverhältnis muss davor mindestens 6 Monate vollversichert ununterbrochen angedauert haben und es muss Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Während der Dauer der Bildungskarenz erhält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern das AMS kommt in diesem Zeitraum für die Entlohnung auf, sofern alle Voraussetzungen hierfür erbracht werden (eine Weiterbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist jedoch möglich, auch beim gleichen DG).
 
Die vereinbarte Bildungskarenz wird von Smart an die Lohnverrechnung gemeldet, da die Arbeitskraft für die Zeit der Bildungskarenz beim zuständigen Träger der KVS abzumelden ist (gegebenenfalls mit der Mitteilung das das DV als gerinf. B. weitergeführt wird).
 
Eine Verlängerung der Bildungskarenz ist generell nur dann möglich, wenn du in Summe noch kein ganzes Jahr in Anspruch genommen hast und wenn auch dein*e Arbeitgeber*in einer Verlängerung zustimmt.