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Geringfügiges Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis bis zu einem Brutto von - im Jahr 2024 -  518,44 Euro monatlich (laufender Bezug, ohne Sonderzahlung), fällt in Österreich nicht in die volle Pflichtversicherung. Der*die Dienstnehmer*in ist nur in der Unfallversicherung (AUVA) versichert, nicht aber in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. 

Wichtig zu beachten ist, dass unterschiedliche Dienstverhältnisse nachträglich zusammengerechnet werden und es dann zu Nachzahlungen der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge kommen kann. Um Überraschungen vorzubeugen, macht es Sinn, sich bei der Arbeiterkammer zu informieren.