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Elternkarenz

Elternkarenz muss mindestens zwei Monate dauern und kann bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Die Karenz kann zwischen den Eltern zwei Mal geteilt werden, wobei jeder Teil mindestens 2 Monate betragen muss. 
 
Die Dienstnehmer*in ist zu Beginn der Karenz abzumelden und zum Ende wieder anzumelden. Es fällt kein Urlaub und kein BV-Beitrag an.
 
Es gibt die Möglichkeit für Eltern während der Karenz geringfügig weiterzuarbeiten. In diesem Fall muss Smart ein weiteres temporäres Dienstverhältnis anmelden.